Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

StGB § 283b Verletzung der Buchführungspflicht

StGB § 283b Verletzung der Buchführungspflicht

[ Auszug: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ... ]